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Abschaffung der Ehrenrunden
Geschrieben von Clarice   
Samstag, 10. Mai 2008

Image Nie mehr sitzen bleiben?


"Es kostet den Staat Geld - viel Geld!" (4000€ pro Schüler und Jahr ) ist natürlich das Hauptargument, das für eine Abschaffung der Ehrenrunden plädiert, aber wäre dieser Schritt vielleicht auch aus anderen Gründen sinnvoll?

Sitzengebliebene kommen mit Jüngeren in eine Klasse - bei einem Jahr mag das noch vertretbar sein, aber bei einem noch größeren Altersunterschied könnte es tatsächlich schwer werden, Anschluss zu finden. Zwischen den Interessen der 16- und 18jährigen in einer 10. Klasse beispielsweise gibt es eben doch einen fühlbaren Unterschied.
Noch dazu ist es natürlich frustrierend, die Betroffenen fühlen sich dumm und erst recht nicht motiviert für's nächste Jahr; und langweilen sich in den Fächern, in denen sie im Jahr davor schon gut waren. Schließlich fällt man wegen einem oder zwei Fächern durch und nicht wegen allen zehn oder zwölf...

Im Schnitt bleiben drei Prozent der deutschen Schüler jedes Jahr hängen (am meisten in Bayern mit 3,8%, am wenigsten in Baden-Württemberg mit 1,8%) ein "Relikt aus der pädagogischen Mottenkiste" und Vergeudung von Lebenszeit nennt die schleswig-holsteinische Kultusministerin das. Die Wiederholung bringt pädagogisch nichts, wichtiger wäre es, schlechte Schüler individuell zu fördern, heißt es.

Deutschland liegt mit seiner Ehrenrundenquote weit über dem internationalen Durchschnitt. In Japan, Norwegen oder natürlich Finnland mit seinem hochgelobten System ("Kein Kind darf zurück bleiben") bleibt fast niemand sitzen.

Eigentlich war das Konzept der Abschaffung nur für die neu eingeführten Gemeinschaftsschulen, in denen Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse gemeinsam lernen (!!), aber die Linkspartei möchte es auch den anderen Schularten zugänglich machen.

Vor allem psychologische Aspekte werden an deutschen Schulen oft vernachlässigt. Keiner kann behaupten, dass zum Beispiel schwere familiäre Probleme keinen Einfluss auf das Seelenleben des Kindes und somit natürlich auch auf die Noten hätte. (Persönliche Erfahrung: die meisten Lehrer wollen nichts sehen und Schulpsychologen werden nur für banale Kleinigkeiten zu Rate gezogen...)

Was die Bundesländer im Einzelnen tun wollen:

  • Bayern und Sachsen: Nichts. Am Sitzenbleiben wird festgehalten. ("Jeder kann machen, was er will, nach dem Motto, man bleibt ja eh nicht sitzen - das wird es in Sachsen nicht geben.")
  • Rheinland-Pfalz: Die Schüler haben die Möglichkeit einer Nachprüfung, außerdem soll die bereits vorhandene gezielte (kostenlose) Förderung schwacher Schüler weiter ausgebaut werden.
  • Hessen: Falls Frau Ypsilanti gewählt wird, will sie das Sitzenbleiben abschaffen und allein die Eltern entscheiden lassen, ob die Klasse wiederholt werden soll. Auch sie setzt zudem auf gezielte Förderung.
  • Bremen: Schüler der 5. bis 8. und 12. und 13. Klasse können nicht mehr sitzenbleiben.
  • Nordrhein-Westfalen: Schulen können an einem Modellprojekt teilnehmen, das mehr Lehrer für Nachhilfe zur Verfügung stellt.



 
Kopierschutz im TV
Geschrieben von Clarice   
Samstag, 10. Mai 2008

Image Pro7 sind Festplattenrecorder ein Dorn im Auge

Vor drei Wochen hat Pro7 bereits Sendungen mit Kopierschutz ausgestrahlt, das heißt, man konnte sie nicht mit einem Festplattenrecorder aufzeichnen. Damals gingen die Experten noch fälschlicherweise von einem Versehen aus.

Natürlich kann es einem werbefinanzierten Sender nicht gefallen, dass es Festplattenrecorder gibt, die beim Aufzeichnen einfach die Werbeblöcke überspringen. Vielleicht würden sogar mehr Zuschauer auf On-Demand-Dienste zurückgreifen, falls sich TV-Sendungen nicht mehr aufzeichnen ließen.

Deswegen sendet Pro7 auch heute wieder mit Kopierschutz. Wer sich also heute eine Sendung aufzeichnen will, muss damit rechnen, dass sie von unschönen Balken verunziert wird...
Das bezieht sich allerdings nur auf DVD- und Festplattenrekorder, analoge Aufzeichnungen sind nach wie vor möglich.

 
Genselektion
Geschrieben von Clarice   
Freitag, 2. Mai 2008

ImageVon glücklichen Gehörlosen, die um ihre Rechte kämpfen

In Großbritannien wird zur Zeit heftig darüber diskutiert, ob ein Embyro, dessen Gentest ergibt, dass es schwer behindert sein wird, leben darf.

Wird ein Kind natürlich gezeugt und es wird festgestellt, dass es zum Beispiel Trisomie 21 hat, dann liegt es allein bei der Mutter, ob sie die Schwangerschaft abbrechen möchte oder nicht. Anders verhält es sich bei künstlichen Befruchtungen: zwar ist der Gentest selbst freiwillig, doch sollte dabei festgestellt werden, dass die Zellen im Reagenzglas ein schwer behindertes Kind ausbilden würden, dann darf das Erbgut nicht der Mutter eingepflanzt werden.

Zunächst war dieser Beschluss kein großer Aufreger, denn wer würde sich schon aus freien Stücken für ein schwerbehindertes Kind entscheiden?
Als Ruth Deeth, ehemalige Chefin der Aufsichtsbehörde über die künstliche Befruchtung, allerdings erklärte, dass sich das Gesetz in erster Linie gegen gehörlose Kinder richtete, kamen Proteste auf.

Tomato Lichy und Paula Garfield, ein gehörloses Paar aus London, das bereits eine dreijährige ebenfalls gehörlose Tochter hat, empfindet den Beschluss als Verstoß gegen die Menschenrechte und als einen Einstieg in die Eugenik. Sie fühlen sich keinesfalls behindert, sondern zählen sich zu einer privilegierten linguistischen Minderheit, die immun gegen Lärm ist.
Die beiden möchten ein weiteres Kind, doch da Paula schon 41 ist, denken sie durchaus an eine künstliche Befruchtung.
Genselektion? Ja. Denn Tomato und Paula wollen unbedingt ein gehörloses Kind. Paula kann sich nicht vorstellen, wie sie ihrer Tochter erklären sollte, dass ihr zweites Kind hören kann:
"Ich müsste sagen, dass es nicht gehörlos geboren werden durfte, weil der Staat Menschen wie sie und uns nicht duldet".

Zwar ist der Gentest freiwillig, aber quasi unumgänglich, da Krankheiten wie Mukoviszidose ausgeschlossen werden sollten. Bei zwei gehörlosen Elternteilen ist die Chance hoch, dass das Kind auch nicht hören kann, doch würde, sollte das neue Gesetz tatsächlich in Kraft treten, jeder von Tomatos und Paulas gehörlosen Embryonen entsorgt.
Das Paar will erreichen, dass die Entscheidung, welcher der Embryonen (bei einer künstlichen Befruchtung entstehen stets mehrere) ausgewählt wird, allein in den Händen der Eltern liegt und nicht in denen des Staates.

Nun stellt sich die Frage: Ist es vertretbar, mit Absicht Embryonen mit geschädigtem Erbmaterial auszuwählen? Oder ist der Beschluss, gegen den Paula und Tomato kämpfen, der erste Schritt auf dem Weg zu Designerbabys?

In Deutschland ist die Präimplantationsdiagnostik übrigens verboten.

 
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