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Neues Gesetz zur Patientenverfügung
Geschrieben von Clarice   
Freitag, 19. Juni 2009

ImageDeutliche Mehrheit der Bundestagsabgeordneten stimmt für neues Gesetz zur Patientenverfügung


Für viele Menschen ist die Vorstellung, hirntot am Leben gehalten zu werden oder als Alzheimerpatient Medikamente zu bekommen, die die Phase der absoluten Verwirrung verlängern, schwer erträglich. Aus diesem Grund haben bisher bereits neun Millionen Deutsche eine Patientenverfügung unterschrieben, in der sie regeln, wie sich die Angehörigen und Ärzte in bestimmten Fällen verhalten sollen.
Allerdings waren diese Verfügungen nicht völlig verbindlich, und wenn bei einem Alleinstehenden niemand auf die Einhaltung der Regelung gepocht hat, durften doch die behandelnden Ärzte entscheiden.

Nach jahrelangen Debatten wurde nun beschlossen, dass der Wille des Patienten immer gültig ist - außer, der konkrete Krankheitsfall wurde nicht abgedeckt, dann muss ein Vormundschaftsgericht oder ein Betreuer die Entscheidung treffen.

Kritisiert wird, dass der Patient auch bei nicht unbedingt tödlich verlaufenden Krankheiten festlegen kann, ob ihm noch geholfen werden soll. Nun ist es oft so, dass man sich als Nichtbetroffener nicht vorstellen kann, wie es wäre, mit einer bestimmten Krankheit oder Behinderung zu leben - auch wenn man vorher gesagt hat, man würde sich im Falle des Falles lieber das Leben nehmen, kann sich die Meinung radikal ändern, sobald man betroffen ist. Deshalb sehen Gegner des Gesetzes die Regelungen als potentielle passive Sterbehilfe.


Es wird empfohlen, eine Patientenverfügung immer nur zusammen mit einem Arzt zu erstellen und nach einiger Zeit zu überprüfen, weil sich die medizinischen Möglichkeiten sowie die eigene Sicht verändern können. Eine solche Verfügung darf man ab 18 Jahren erstellen.